Bestattungskosten im Falle einer Kostenübernahme durch das Sozialamt
Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu bezahlen, können beim Amt für Grundsicherung einen Antrag auf Kostenübernahmeerklärung stellen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine würdevolle, Bestattung.